News und Wissenswertes
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Update:
Juni 2018
BfR: Hochraffinierte Mineralöle in Kosmetika
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die dermale Aufnahme von MOSH und MOAH aus Mineralölen über Kosmetika gesundheitlich bewertet. In kosmetischen Produkten zur dermalen Anwendung werden solche Mineralöle und mikrokristallinen Wachse eingesetzt, die hochraffiniert sind und die Reinheitsanforderungen für Arzneimittel einhalten. Durch entsprechende technologische Aufreinigung sind die MOAH-Gehalte in diesen Mineralölen reduziert. MOSH werden durch die Haut kaum aufgenommen und gelangen daher bei dermaler Anwendung mineralölhaltiger kosmetischer Mittel nicht in den Körper.Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand sind aus Sicht des BfR gesundheitliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Anwendung kosmetischer Mittel auf der Haut nicht zu erwarten. Auswirkungen auf die Gesundheit durch Mineralölkomponenten in diesen kosmetischen Produkten wurden bisher daher entsprechend nicht berichtet – trotz ihrer langjährigen und oft täglichen Anwendung. […]
Die über Lippenpflegeprodukte oral aufgenommene Dosis an Mineralölen trägt weniger als 10 % zur ADI-Auslastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei. Bei Einhaltung der Empfehlung von Cosmetics Europe sind aus Sicht des BfR keine gesundheitlichen Effekte durch die orale Aufnahme zu erwarten.
Stellungnahme des SCCS zu Nanosilber
Zur Bewertung der Sicherheit von Nanosilber in kosmetischen Produkten legten die Antragsteller nur eine begrenzte Menge an Daten vor, die den SCCS-Leitlinien zur Sicherheitsbewertung von Nanomaterialien in Kosmetika (SCCS 1484/12) entsprachen. Die bereitgestellten Daten entsprachen nicht dem SCCS-Memorandum über Relevanz, Angemessenheit und Qualität von Daten in Sicherheitsdossiers zu Nanomaterialien (SCCS/1524/13). Obwohl andere Informationen in der öffentlichen Literatur zur Toxizität von Nanosilber verfügbar sind, wurde ihre Relevanz in Bezug auf die Materialien in dieser Einreichung von den Antragstellern nicht berücksichtigt. Aufgrund großer Datenlücken ist das SCCS nicht in der Lage, eine Schlussfolgerung zur Sicherheit von Nanosilber bei der Anwendung in oralen und dermalen Kosmetikprodukten zu ziehen.Naturkosmetik
Bisher gab es für Naturkosmetik einen Dschungel an privaten freiwilligen Labels, die alle unterschiedliche Kriterien anwenden. Die ISO 16128 für Naturkosmetik erfüllt die Forderung nach einer einheitlichen und weltweit anerkannten Richtlinie für Natur- und Bio-Kosmetik. Für den Kosmetikhersteller fallen dabei keine Lizenzgebühren und keine Kosten für Verbandsmitgliedschaften an. Die bisher erforderlichen Zertifizierungen sind nicht mehr unbedingt nötig. Dadurch entfällt insbesondere für KMU eine Markteinstiegshürde.Benzophenone-3
Der Wissenschaftliche Ausschuss Verbrauchersicherheit (SCCS) kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Benzophenone-3 als UV-Filter in einer Konzentration von bis zu 6 Gew.-% in Sonnenschutzmitteln und von bis zu 0,5 Gew.-% in allen Arten kosmetischer Mittel zum Schutz der Formulierung kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, abgesehen von möglichen kontakt- und photoallergischen Reaktionen.Die derzeitige Höchstkonzentration von 10 Gew.-% für Benzophenone-3 als UV-Filter in kosmetischen Mitteln wurde auf 6 Gew.-% gesenkt (die entsprechende Änderung der KVO ist gültig ab 3. September 2017).