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Willkommen im CFCS-Fachportal für Kosmetik

Kosmetische Mittel werden unmittelbar auf den menschlichen Körper aufgebracht. Dies erfordert eine detailierte rechtliche Regelung und Kontrolle zum Schutz des Verbrauchers. Daher gibt es bei kosmetischen Mitteln hohe Anforderungen an die Bewertung der Sicherheit, an die Herstellung sowie Mitteilungspflichten für Hersteller und Importeure.

Seit dem 11. Juli 2013 gilt die neue Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Darin wurden die Verpflichtungen der Hersteller, Importeure und Händler neue geregelt.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der toxikologischen Bewertung von Stoffen und Produkten sind wir Ihr Ansprechpartner für die Umsetzung der EU Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Wir begleiten Sie bis zur Markteinführung und beraten Sie außerdem bei Fragen rund um die Umsetzung der Guten Herstellerpraxis (Kosmetik-GMP).